Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen vor und nach einer Bewerbung sowie nach einer Einstellungszusage. Sollten Sie weitere Fragen haben, so kontaktieren Sie gerne unser Personalmanagement.

Die häufigsten Fragen vor einer Bewerbung

Im Ausschreibungstext finden Sie auf der ersten Seite die Kontaktdaten der ausschreibenden Team- oder Bereichsleitung. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese Person.

Für allgemeine Fragen zum Bewerbungsablauf können Sie sich direkt an die Personalstelle wenden. Sie erreichen diese per E-Mail an bewerbung@jc-gg.de oder telefonisch unter 06152/6384-102.
 

Hinweis: E-Mail-Verkehr mit dem Jobcenter

Beim Versand von E-Mails erfolgt die Datenübertragung ungesichert. Die Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden. Nutzen Sie daher unser E-Mail-Verschlüsselungssystem, mit dem Sie uns Dokumente und Unterlagen sicher verschlüsselt senden können. Auch wir können Ihnen damit schnell und sicher E-Mails senden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unsere Auswahlkriterien richten sich im Allgemeinen nach dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle. Grundsätzlich ist das Gesamtbild der Bewerber*innen für uns ausschlaggebend, d.h. für uns zählen die beruflichen Erfahrungen genauso wie der Charakter eines Menschen.

Jede Stellenausschreibung, die Sie auf unserer Homepage finden ist noch vakant, solange die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Ja. Es ist sehr wichtig, dass Ihre Bewerbung innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bei uns eingeht. Nicht fristgerechte Bewerbungen können nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist besteht nicht.

Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. notwendiger Zeugnisse) lassen Sie uns bitte über unser Stellenportal zukommen.

Nein. Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau kann anfallende Reisekosten oder sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen (können), nicht ersetzen.

Ja. Sie können uns jederzeit initiativ eine Bewerbung über unser Stellenportal zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es etwas länger dauern kann, bis wir uns zu Initiativbewerbungen äußern. Wir benötigen von Ihnen jedoch eine Einwilligung zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen.

Nur die Mitarbeiter*innen aus dem Personalmanagement und die Verantwortlichen des jeweiligen Bereichs haben Zugriff auf Ihre Daten und Dokumente und behandeln diese selbstverständlich vertraulich.

Zuerst möchten wir Ihnen zu Ihrem neuen Job beglückwünschen! Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte eine kurze E-Mail an bewerbung@jc-gg.de. Natürlich können Sie sich zukünftig jederzeit neu bei uns bewerben.
 

Hinweis: E-Mail-Verkehr mit dem Jobcenter

Beim Versand von E-Mails erfolgt die Datenübertragung ungesichert. Die Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden. Nutzen Sie daher unser E-Mail-Verschlüsselungssystem, mit dem Sie uns Dokumente und Unterlagen sicher verschlüsselt senden können. Auch wir können Ihnen damit schnell und sicher E-Mails senden. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der Regel besetzen wir unsere Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gibt es ein konkretes Datum, ist dieses in der Stellenausschreibung erwähnt.

Nein. Kleiden Sie sich so, wie Sie sich beim Vorstellungsgespräch und im Arbeitsalltag wohlfühlen.

Da eine Berechnung Ihrer Berufserfahrung – und damit einhergehend Ihrer genauen Einstufung – erst erfolgen kann, wenn wir von Ihren sämtlichen Vorbeschäftigungen die entsprechenden Arbeitszeugnisse erhalten haben, ist es durchaus sinnvoll, dass Sie Ihre Arbeitszeugnisse direkt mit Ihren Online-Bewerbungsunterlagen hochladen. Sollten Ihnen einzelne Arbeitszeugnisse noch nicht vorliegen, ist es möglich, diese nachzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine endgültie Einstufung erst nach Vorlage der Arbeitszeugnisse erfolgen kann.

Was werde ich im öffentlichen Dienst verdienen?

Im Öffentlichen Dienst sind wir an den Tarifvertrag TVöD gebunden. Ihr Entgelt richtet sich also nach einer Entgelttabelle. Diese können Sie hier finden.
Der Stellenausschreibung können Sie die Eingruppierung dieser Stelle entnehmen. Eine Berechnung Ihrer Berufserfahrung – und damit einhergehend Ihrer genauen Einstufung – kann erst erfolgen, wenn wir von Ihren sämtlichen Vorbeschäftigungen die entsprechenden Arbeitszeugnisse erhalten.

Die häufigsten Fragen nach einer Bewerbung

Bei jedem erfolgreichen Versand einer Bewerbung erhalten Sie eine automatisierte, elektronische Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, war die Übermittlung Ihrer Bewerbung nicht erfolgreich.

Dies kann folgende Ursachen haben:

  • Unsere Eingangsbestätigung ist eventuell in Ihrem Spam-Ordner gelandet.
  • Die Speicherkapazität Ihres E-Mail-Postfaches ist ausgelastet, weshalb keine neuen E-Mails eingehen können.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nur jenen Mitarbeitenden zugänglich gemacht, die direkt an dem Bewerbungsverfahren beteiligt sind. Dies sind in der Regel die Mitarbeitenden des Personalmanagements, die Bereichsleitung des jeweiligen Bereiches, die zukünftige Führungskraft und die Gremien (d.h. der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung).

Leider können wir keinen pauschalen Zeitrahmen nennen, weil die Bearbeitung der Bewerbungen von mehreren Faktoren abhängig ist und je nach Position und Bereich variieren kann. Wir bitten daher um Geduld, bis wir eine Entscheidung getroffen haben. Wir kontaktieren Sie unaufgefordert und übermitteln Ihnen entweder eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder eine abschließende Absage.

Bitte fragen Sie nur dann bei uns nach, wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben (s.o.).

Von Nachfragen zum aktuellen Stand bitten wir abzusehen, weil wir aus rechtlichen Gründen keine Zwischenanfragen innerhalb eines laufenden Auswahlverfahrens beantworten können.

Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu, sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. 

Das konkrete Auswahlverfahren und seine Dauer können je nach Position und Bereich variieren. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt eine sorgfältige Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen, damit ein faires Auswahlverfahren gewährleistet werden kann.

Die Bewerberauswahl orientiert sich im öffentlichen Dienst an der „Bestenauslese“ mit dem Ziel, dass die am besten qualifizierte Person für die ausgeschriebene Stelle gefunden wird. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist.

Nachdem die Entscheidung für eine/n Bewerber*in gefallen ist, werden der Personalrat, die Gleichstellungbeauftragte und bedarfsweise die Schwerbehindertenvertretung beteiligt und um ihre Zustimmung gebeten. Anschließend ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen.

Absagen können daher erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens versendet werden, üblicherweise zwei bis drei Monate nach Ausschreibungsende.

Die Vorstellungsgespräche im Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau werden von jedem Bereich individuell gestaltet. Sie umfassen Fragen zu Ihrer Person, Ihrer Qualifikation, Ihrem Interesse an der Stelle sowie zu den Tätigkeitsbereichen der ausgeschriebenen Stelle.

Die Dauer der Vorstellungsgespräche beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Dabei gilt: Je höher die ausgeschriebene Position, desto länger dauert ein Auswahlgespräch.

Folgende Personen aus unserem Haus nehmen meistens an den Vorstellungsgesprächen teil:

  • die Bereichsleitung und/oder die Führungskraft des jeweiligen Bereichs
  • ein/e Vertreter*in des Personalrats
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • die Schwerbehindertenvertretung, sofern schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden
  • ggf. ein/e Mitarbeiter*in des Personalmanagements

Die häufigsten Fragen nach einer Einstellungszusage

Ihre Bewerbungsdaten vernichten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Wir freuen uns, Sie bald als neue*n Mitarbeitenden beim Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau begrüßen zu können!

In der Regel benötigen wir zur Einstellung noch einige Unterlagen von Ihnen. Nach der mündlichen Zusage erhalten Sie einen Einstellungsbrief. Darin bitten wir Sie, diverse Unterlagen, die für den Einstellungsprozess relevant sind, einzureichen.

Hier finden Sie bereits vorab einen Überblick über benötigte Dokumente:

  • steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Selbstauskunft für das ELSTAM-Verfahren
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag (alternativ: Ihre letzte Lohnsteuerbescheinigung)
  • Sozialversicherungsausweis (in Kopie)
  • Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
  • Angabe Ihrer Bankverbindung inkl. BIC und IBAN
  • Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über den Abschluss von Studium/Promotion/Habilitation bzw. Berufsausbildung und Schulabschlusszeugnis (wenn nicht bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht)
  • bei Kindern: Nachweis der Elterneigenschaft, Geburtsurkunde von Kindern
  • von Ihnen unterschriebene Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 9 des HDSG
  • Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (graues Heft, das Sie von uns erhalten); hieraus senden Sie uns bitte Seite 1 und Seite 17 von Ihnen unterschrieben zurück
  • ausgefüllter und unterzeichneter Personalfragebogen
  • unterzeichneter Durchschlag der Niederschrift zum Arbeitsvertrag nach dem NachwG
  • ggf. bei befristeter Beschäftigung das von Ihnen unterschriebene „Merkblatt für Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“
  • ggf. bei befristeter Beschäftigung und sachgrundloser Befristung die „Erklärung zum Arbeitsvertrag“
  • ggf. Formular zur Anzeige einer Nebentätigkeit
  • ggf. Nachweis über eine vorherige Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  • bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst: Nachweis über eine zusätzliche Altersvorsorge
  • ggf. Unterlagen über vermögenswirksames Sparen
  • ggf. Nachweise über Wehr- oder Zivildienst bzw. Bundesfreiwilligendienst
  • für Beamt*innen: Festsetzung des Besoldungsdienstalters; Einverständnis zum Übersenden der Personalakte von der bisherigen Dienststelle an das Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau zum Weiterführen der Akte; Erklärung zum Orts- und Familienzuschlag
  • ggf. Antrag auf eine Mobilitätskarte (Jobticket); Sollten Sie eine Parkerlaubnis und/oder ein Jobticket benötigen, können Sie den Antrag auf eine Mobilitätskarte ausfüllen und bei uns einreichen. Die Parkerlaubnis gilt ausschließlich für Mitarbeiter/innen am Standort Groß-Gerau.
  • ggf. bei vorhandenen Pfändungen die „Erklärung über die Gewährung von Unterhalt aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung“

Wann Sie Ihren Arbeitsvertrag von uns erhalten, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Sollte noch ein wenig Zeit bis zum geplanten Einstellungstermin sein, erhalten Sie von uns Ihren Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg. Wir bitten Sie das Original sowie den Durchschlag zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Das Original erhalten Sie nach Gegenzeichnung durch den Vorstand des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau, Herrn Robert Hoffmann, wieder zurück.
  • Bei einer kurzfristigen Einstellung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Vertragsunterzeichnung in unseren Büroräumen in der Wilhelm-Seipp-Straße 7 in Groß-Gerau.
  • Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst mit der Unterzeichnung durch beide Parteien rechtsgültig ist. Der Beschäftigungsantritt darf erst nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.

In Ihrem Einstellungsbrief teilen wir Ihnen Ihren Einsatzort und den Namen und Telefonnummer Ihrer zukünftigen Führungskraft mit. Vor Dienstantritt klären Sie bitte mit Ihrer Führungskraft die weiteren organisatorischen Einzelheiten ab.

Im Öffentlichen Dienst sind wir an den Tarifvertrag TVöD gebunden. Ihr Entgelt richtet sich also nach einer Entgelttabelle. Der Stellenausschreibung können Sie die Eingruppierung dieser Stelle entnehmen. Eine Berechnung Ihrer Berufserfahrung – und damit einhergehend Ihrer genauen Einstufung – kann erst erfolgen, wenn wir von Ihren sämtlichen Vorbeschäftigungen die entsprechenden Arbeitszeugnisse erhalten.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis noch nicht erhalten haben. Ihre Einstufung wird dann lediglich vorläufig erfolgen können. Sobald uns das betreffende Arbeitszeugnis vorliegt, kann eine endgültige Einstufung erfolgen.

Das Jobticket Premium bietet den Nutzenden folgende Vorteile:

  • es ist für das gesamte RMV-Tarifgebiet gültig
  • es beinhaltet die sogenannte RMV-Mitnahmeregelung - als Jobticket-Inhaber*in können Sie montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen in Hessen eine erwachsene Begleitperson sowie beliebig viele Kinder unter 15 Jahren ebenfalls kostenfrei mitnehmen

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Der Jahrespreis des Jobtickets Premium beträgt momentan 150 Euro. Für Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 50% oder weniger, wird eine Ermäßigung von 25% gewährt.

Für unsere Auszubildenden, Studierenden und Jahrespraktikanten ist das Jobticket Premium kostenfrei.

Die RMV-Tarifgebiete finden Sie hier.

Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens

Zuständige Personalsachbearbeitung

A bis F

Philip Fleck

G bis K, sowie Ausbildung

Nils Pfeffer

L bis Q, sowie Beamte

N.N. - bitte wenden Sie sich an das Postfach Personal.

R bis V

Jill Keßler

W bis Z

Natalja Caliskan