Anspruch

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Sie haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre alt, erwerbsfähig* und hilfsbedürftig** sind,
  • sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
  • die Renteneintrittsgrenze von 65 bis 67 Jahren noch nicht erreicht haben.

* Als erwerbsfähig gilt, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

** Wer den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann, ist hilfsbedürftig.

Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren erhalten Sozialgeld, wenn sie in einem Haushalt mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben.

Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie

  • die Renteneintrittsgrenze von 65 bis 67 Jahren erreicht haben,
  • Altersrente beziehen,
  • länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. einem Krankenhaus oder einer Therapieeinrichtung) untergebracht sind,
  • länger als sechs Monate erwerbsunfähig sind,
  • leistungsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind.

Wenn Sie sich in Schul- bzw. Hochschul- oder Berufsausbildung befinden, kann ein vorrangiger Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bestehen. BAB-Anträge können bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, BAföG-Anträge beim Kreis Groß-Gerau. Daneben kann zudem auch ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Auf diesen wird das BAB/BAföG-Einkommen ggf. angerechnet.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, können Sie prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Besuchen Sie dazu bitte die Website des Kreises Groß-Gerau.