Krankmeldung
Einreichung von Krankmeldungen / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Seit Januar 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich lediglich noch "krankmelden". Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau gilt diese Neuerung nicht. Krankmeldungen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) müssen weiterhin direkt beim Jobcenter eingereicht werden. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt einfordern, da das Jobcenter keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abrufen kann.
Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Krankheitsfalle weiterhin eine AUB beim Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die Vorlage einer AUB ist wichtig, damit Sie weiter Leistungen erhalten können.
Sie können diese Information bei Ihrem Arzt vorlegen.
Ihre Krankmeldung können Sie digital über das Kontaktformular auf unserer Website einreichen.