Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft

Bei den Kosten der Unterkunft handelt es sich um die Miet-, Neben- und Heizkosten oder die laufenden Kosten einer Eigentumsimmobilie.
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt für die Unterkunftskosten eine einmalige Karenzzeit von 12 Monaten.
In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunftskosten bis zu einer Höchstgrenze. Diese Höchstgrenze beträgt das 1,5-Fache der am Wohnort geltenden Angemessenheitsgrenze für Unterkunftskosten. Während der Karenzzeit erfolgt keine Aufforderung, unangemessene Unterkunftskosten zu senken.
Unterkunftskosten, die über dieser Höchstgrenze liegen, werden nicht übernommen. In besonderen Härtefällen sind Ausnahmen möglich, wenn die Kosten den 1,5-fachen Wert übersteigen, zum Beispiel bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft.
Diese Regelung gilt nicht für Heizkosten. Heizkosten werden auch während der Karenzzeit, also von Beginn an, nur in angemessener Höhe übernommen.
Bei einem Umzug innerhalb der Karenzzeit können unangemessene Kosten der neuen Wohnung nur anerkannt werden, wenn das Jobcenter vorher die Kostenübernahme zugesichert hat.
Nach Ablauf der Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob die Wohnkosten angemessen sind. Falls nötig, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.
Auch nach der Karenzzeit gilt der maximale Höchstwert des 1,5-fachen Wertes der für den Wohnort geltenden Angemessenheitsgrenze.
Bereits gesenkte Unterkunftskosten bleiben gesenkt.
Hier finden Sie die Übersicht zur Angemessenheit für Mietwohnungen im Kreis Groß-Gerau (PDF).
Hier finden Sie das Formular Mietangebot (PDF) (siehe auch unten "Umzug - wichtige Hinweise").
Bitte beachten Sie auch das Angebot der Wohnungssicherungsstelle im Kreis Groß-Gerau. Dort werden Sie rund um Fragen zu
- offenen Mietzahlungen
- Kündigungen und fristlosen Kündigungen der Wohnung
- Klagen auf Räumung der Wohnung
- drohendem oder akutem Wohnungsverlust
beraten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Sollten Sie einen Umzug planen, treten Sie bitte unbedingt mit uns in Verbindung, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau kann nur die vollen Kosten für Miete, Umzug und Kaution übernehmen, wenn es vorher zugestimmt hat.
Bitte reichen Sie uns zur Prüfung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Mietangebot (PDF) ein.
Sollten Sie außerhalb des Kreises Groß-Gerau verziehen wollen, wenden Sie sich bitte unbedingt an das für den neuen Wohnort zuständige Jobcenter.
Stimmen Sie bitte keiner Mieterhöhung Ihres Vermieters zu bzw. unterschreiben Sie keinen Änderungsvertrag oder neuen Mietvertrag mit geänderter Miethöhe, ohne vorher die Rechtsmäßigkeit der Mieterhöhung zu prüfen.
Wenden Sie sich stattdessen bitte an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau. Wir sind Ihnen gerne bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit behilflich.
Sollten Sie dem Vermieter die Zustimmung oder Unterschrift zu einer unrechtmäßigen Mieterhöhung erteilen, kann dies zur Folge haben, dass die erhöhte Miete nicht vollständig als Leistung vom Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau anerkannt und bezahlt werden kann.
Sie erhalten von Ihrem Vermieter jährlich eine Betriebs- / Nebenkostenabrechnung. Sie sind verpflichtet, diese Abrechnung unverzüglich nach Erhalt bei der Leistungsabteilung einzureichen.
Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau muss prüfen, ob die monatlichen Abschlagszahlungen für Ihre Nebenkosten korrekt sind. Nachforderungen können ohne diese Prüfung nicht übernommen werden.
Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung müssen gegebenenfalls mit laufenden Kosten verrechnet werden.
Personen unter 25 Jahren können nur gemeinsam mit ihren Eltern Leistungen beantragen.
Kosten für eine eigene Wohnung von Unter-25-jährigen können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Nur wenn vor Abschluss des Mietvertrages die Kostenübernahme durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau zugesichert wurde, können für Unter-25-jährige eigene Unterkunftskosten übernommen werden.
