Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft

Bei den Kosten der Unterkunft handelt es sich um die Miet-, Neben- und Heizkosten oder die laufenden Kosten einer Eigentumsimmobilie.

Änderungen im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes:

Seit dem 01.01.2023 gibt es bezüglich der Leistungen für die Wohnung eine einmalige sogenannte Karenzzeit. Diese beträgt 12 Monate. In dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung, unabhängig von ihrer Angemessenheit, übernommen und es erfolgt keine Aufforderungen zur Senkung der unangemessenen Kosten.

Dies gilt nicht für Heizkosten! Diese werden auch in der Karenzzeit, also von Beginn an, nur in angemessenem Umfang übernommen.

Auch bei Umzügen innerhalb der Karenzzeit können unangemessene Kosten der neuen Wohnung weiterhin nur nach vorheriger Zusicherung der Kostenübernahme durch das Jobcenter anerkannt werden.

Nach Ablauf der Karenzzeit wird die Angemessenheit der Wohnkosten geprüft und es wird gegebenenfalls ein Kostensenkungsverfahren erforderlich.

Bereits gesenkte Kosten der Unterkunft bleiben gesenkt.
 

Hier finden Sie die Übersicht zur Angemessenheit für Mietwohnungen im Kreis Groß-Gerau.

Sollten Sie einen Umzug planen, treten Sie bitte unbedingt mit uns in Verbindung, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau kann nur die vollen Kosten für Miete, Umzug und Kaution übernehmen, wenn es vorher zugestimmt hat.

Bitte reichen Sie uns zur Prüfung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Mietangebot ein.

Sollten Sie außerhalb des Kreises Groß-Gerau verziehen wollen, wenden Sie sich bitte unbedingt an das für den neuen Wohnort zuständige Jobcenter.

Stimmen Sie bitte keiner Mieterhöhung Ihres Vermieters zu bzw. unterschreiben Sie keinen Änderungsvertrag oder neuen Mietvertrag mit geänderter Miethöhe, ohne vorher die Rechtsmäßigkeit der Mieterhöhung zu prüfen.

Wenden Sie sich stattdessen bitte an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau. Wir sind Ihnen gerne bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit behilflich.

Sollten Sie dem Vermieter die Zustimmung oder Unterschrift zu einer unrechtmäßigen Mieterhöhung erteilen, kann dies zur Folge haben, dass die erhöhte Miete nicht vollständig als Leistung vom Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau anerkannt und bezahlt werden kann.

Sie erhalten von Ihrem Vermieter jährlich eine Betriebs- / Nebenkostenabrechnung. Sie sind verpflichtet, diese Abrechnung unverzüglich nach Erhalt bei der Leistungsabteilung einzureichen.

Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau muss prüfen, ob die monatlichen Abschlagszahlungen für Ihre Nebenkosten korrekt sind. Nachforderungen können ohne diese Prüfung nicht übernommen werden.

Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung müssen ggf. mit laufenden Kosten verrechnet werden.

Personen unter 25 Jahren können nur gemeinsam mit ihren Eltern Leistungen beantragen.

Kosten für eine eigene Wohnung von Unter-25-jährigen können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.

Nur wenn vor Abschluss des Mietvertrages die Kostenübernahme durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau zugesichert wurde, können für Unter-25-jährige eigene Unterkunftskosten übernommen werden.