Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ("HinSchG") ist ein im Juli 2023 in Kraft getretenes Gesetz, das in Deutschland bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen für Personen gewährt, die als Hinweisgeber ("Whistleblower") auf Missstände, Verstöße gegen Gesetze oder Regeln in Unternehmen oder Organisationen hinweisen. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Hinweisgeber besser geschützt werden und sie ihre Hinweise ohne Angst vor Repressalien melden können.

Welche Verstöße können von Hinweisgebenden gemeldet werden?

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG erfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden: 

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. 
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche.
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Das vollständige Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie online im digitalen Bundesgesetzblatt.

Hinweis geben

Sofern Sie einen der o.g. Verstöße an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau melden möchten, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus. Sie können die Meldung ohne Angabe Ihrer Kontaktdaten anonym vornehmen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur dann eine Rückmeldung auf Ihren Hinweis zukommen lassen können, sofern Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen.