Das Starke-Familien-Gesetz

Am 1. Juli 2019 ist das „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getreten. Ziel ist es, Familien mit geringen Einkommen zu stärken und faire Chancen ihrer Kinder auf gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen. Dazu wurden der Kinderzuschlag neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert.
Sie suchen weitere Informationen?
- Eine Übersicht über alle Leistungen des Starke-Familien-Gesetzes erhalten Sie in einem Checkheft (PDF)
- Wissenswertes zum Kinderzuschlag erfahren Sie in diesem Flyer (PDF) und in diesem Infoblatt (PDF)
- Informationen zum Kinderzuschlag in Leichter Sprache
- Einen Überblick über alle verfügbaren Familienleistungen finden Sie hier (PDF).
- Eine Übersicht über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie auf unserer Website.
Nachfolgend finden Sie die Antragsformulare für den Kinderzuschlag (KiZ):
Seit Juni 2020 bietet die Familienkasse eine Videoberatung zum Kinderzuschlag an, die Sie bequem von überall aus nutzen können.