Sozialversicherung
Sozialversicherung

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II / Bürgergeld oder Sozialgeld, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau übernommen. Die Beiträge werden monatlich direkt überwiesen.
Waren Sie bis zum Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld privat krankenversichert, können auch Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld oder Sozialgeld werden keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau meldet jedoch die Zeit des Bezugs an die Rentenversicherung.
Über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld oder Sozialgeld werden Sie zum Ende des Leistungsbezugs und/oder zum Jahreswechsel schriftlich informiert.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Schüler*in sind, Arbeitslosengeld II / Bürgergeld oder Sozialgeld als Darlehen oder nur Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung beziehen, wird dies nicht für die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.