Sozialversicherung
Sozialversicherung

Beziehen Sie Grundsicherungsgeld oder Sozialgeld, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau übernommen. Die Beiträge werden monatlich direkt überwiesen.
Waren Sie bis zum Beginn des Bezuges von Grundsicherungsgeld privat krankenversichert, können auch Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bezug von Grundsicherungsgeld oder Sozialgeld werden keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau meldet jedoch die Zeit des Bezugs an die Rentenversicherung.
Über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des Bezuges von Grundsicherungsgeld oder Sozialgeld werden Sie zum Ende des Leistungsbezugs und/oder zum Jahreswechsel schriftlich informiert.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Schüler*in sind, Grundsicherungsgeld oder Sozialgeld als Darlehen oder nur Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung beziehen, wird dies nicht für die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.
