Datenschutz Arbeitgeber

Verarbeitung von Daten in unserem Jobcenter für Arbeitgeber und private Arbeitgeber

Verantwortlich für den Umgang mit Ihren Daten ist:

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR), vertreten durch den Vorstand, Herrn Hoffmann.

Kontaktdaten:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
Vorstand
Wilhelm-Seipp-Straße 7
64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152/6384-120
E-Mail: Vorstand@jc-gg.de

Kontaktdaten:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
behördliche Datenschutzbeauftragte
Wilhelm-Seipp-Straße 7
64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152 6384-138
E-Mail: Datenschutz@jc-gg.de

Sie haben ein Beschwerderecht beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Kontaktdaten:
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den berufsrelevanten Kompetenzen erwerbsfähiger Bewerber*innen automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sogenanntes Matching). Dabei werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, treffen jedoch die Vermittlungs-/Beratungsfachkräfte beziehungsweise der Arbeitgeberservice.

Im Übrigen werden keine Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt beziehungsweise erfolgt die tatsächliche Entscheidung immer abschließend durch die jeweils zuständigen Sachbearbeitenden.

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und HDSIG) eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau geltend machen können. Ihre Rechte ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18, 21 DSGVO und §§ 52 und 53 HDSIG.

a) Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, Artikel 15 DSGVO und § 52 HDSIG. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Absatz 2, 25 Absatz 2, 26 Absatz 2 und 33 HDSIG § 52 Absatz 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

b) Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass die uns verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Artikel 16 DSGVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c) Recht auf Löschung (17 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, können Sie unter den Bedingungen des Artikel 17 DSGVO und der §§ 34 und 53 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vergleiche Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Artikel 18 DSGVO oder § 53 HDSIG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen, soweit diese nicht weiter für das Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

e) Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO) und Widerruf der Einwilligung (Artikel 7 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Werden Daten auf der Grundlage einer durch Sie erfolgten Einwilligung verarbeitet, kann die Einwilligung von Ihnen gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon jedoch unberührt.

Widerspruch oder Widerruf können Sie mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeitenden oder die oben unter Punkt 2 genannte Datenschutzbeauftragte richten.

f) Recht auf Beschwerde

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihren Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind oder bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:    

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit    

Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0