Datenschutz Bewerber

Datenschutzhinweise Bewerbungsverfahren

Datenschutzerklärung
(Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO)

Geltungsbereich: Diese Information betrifft die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Abkürzungen
DS-GVO: Europäische Datenschutz-Grundverordnung; HDSIG: Hessisches Datenschutz-
und Informationsfreiheitsgesetz; SGB II: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) -
Grundsicherung für Arbeitsuchende; AöR: Anstalt öffentlichen Rechts

Verantwortlich für den Umgang mit Ihren Daten ist:

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR), vertreten durch den Vorstand Herrn Hoffmann.

Kontaktdaten:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
Vorstand
Wilhelm-Seipp-Str. 7
64521 Groß-Gerau

Tel.: 06152/6384-120
E-Mail: vorstand@jc-gg.de

Kontaktdaten:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
behördliche Datenschutzbeauftragte
Wilhelm-Seipp-Str. 7
64521 Groß-Gerau

Tel.: 06152/6384-138 
E-Mail: datenschutz@jc-gg.de

Folgende Daten werden verarbeitet:

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewerbung:

  • Pflichtangaben
    • Anrede (Geschlecht)
    • Name, Vorname
    • Mailadresse
    • Angabe über Schwerbehinderung
    • Daten aus Lebenslauf
       
  • Optional
    • Alle Angaben aus Bewerbungsanschreiben und Zeugnissen 

Im weiteren Bewerbungsverlauf (nach Registrierung im Bewerbungsportal):

  • Alle Angaben, die sich aus eingereichten Dokumenten (bspw. Zertifikate, Nachweise) ergeben

Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten: Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Art 6 Abs 1 lit. b, Art. 88 DS-GVO, 23 Abs. 1 HDSIG, § 77 HPVG

Empfänger Ihrer Daten: Personalmanagement, einstellende Führungskraft, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung

Ihre Daten werden nicht an ein Drittland bzw. eine internationale Organisation übermittelt.

Gründe für die Dauer der Speicherung Ihrer Daten bei uns:
Die Daten dienen als Grundlage zur Entscheidungsfindung der Personalauswahl und dem Nachweis über eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens. Darüber hinaus gibt es eine mit dem Personalrat abgestimmte Ranking-Regelung, nach der eine Person bis zu 6 Monate nach Abschluss eines Verfahrens (= Datum der tatsächlichen Stellenbesetzung) als Nachrücker*in eingestellt werden kann.

Die Dauer der Speicherung beträgt grundsätzlich 3 Monate ab Abschluss des Verfahrens.

Sofern für eine Bewerbung die Nachrücker*in-Regelung greift, wird diese Bewerbung 6 Monate ab Abschluss des Verfahrens gespeichert.

Sie können bei uns (siehe "Verantwortlicher".) folgende Rechte geltend machen:

a. Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten.
b. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung dieser Daten.
c. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten.

Sie haben ein Beschwerderecht beim hessischen Datenschutzbeauftragten.

Kontaktdaten:
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: (0611) 1408-0

Sie sind zur Bereitstellung Ihrer Daten nicht verpflichtet.

Sollten Sie uns Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen, hat dies die Folge(n), dass Sie bei der Besetzung von freien Stellen nicht berücksichtigt werden können, da ggf. relevante Informationen zur qualitativen Personalauswahl fehlen.

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.