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Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Datenschutzerklärung des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau (AöR)

An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Diese Datenschutzerklärung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Vollzug des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die »Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO) sowie das »Bundesdatenschutzgesetz (nachfolgend BDSG) und das »Hessische Datenschutz-und Informationsfreiheitsgesetz (nachfolgend HDSIG) in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung.

Datenschutz ist uns sehr wichtig. Deshalb möchten wir Sie offen und transparent über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

In unserer Datenschutzerklärung ist beschrieben, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und geschützt werden.

Der Kreis Groß-Gerau ist gem. § 6a SGB II ein zugelassener kommunaler Träger. Die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II hat der Kreis auf das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau übertragen. Als Anstalt öffentlichen Rechts trägt das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau damit die alleinige Verantwortung für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II.

Verantwortlich für die Verarbeitung von hierbei erlangten personenbezogenen Daten ist daher das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau. Der Verantwortliche hat folgende Kontaktdaten:

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
vertreten durch den Vorstand

Zentrale Verwaltung
Wilhelm-Seipp-Str. 7
64521 Groß-Gerau

Tel.: 06152/6384-120
E-Mail: vorstand@jc-gg.de

Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und zur Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau zur Verfügung.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken. Die Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder Rechtsberatung zu erteilen.

Sie erreichen die behördliche Datenschutzbeauftragte wie folgt:

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
behördliche Datenschutzbeauftragte

Wilhelm-Seipp-Str. 7
64521 Groß-Gerau

E-Mail: datenschutz@jc-gg.de

Zweck

Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen insbesondere Leistungen zur Beratung, Sicherung des Lebensunterhalts, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit oder die Eingliederung in Arbeit. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Gleiches gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Im Rahmen der Gesetze und Verordnungen werden Daten u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet. Auch nach Abschluss eines Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen nachzukommen.

Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c) und e) DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) i.V.m. dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Insbesondere folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

a) Stammdaten bzw. Grunddaten inkl. Kontaktdaten

Das sind beispielsweise: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe),  Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID).

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Gültigkeit des Aufenthaltstitels, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Vermittlung/Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Gutachten des Ärztlichen Dienstes, Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise: Stellungnahmen durch den ärztlichen Begutachter, den medizinischen Dienst der Krankenkassen, Berufspsychologische Begutachtungen, Daten zur Schwerbehinderung, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, Daten für die Betreuung im Reha-Bereich.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten     

Das sind beispielsweise: Grad der Schwerbehinderung, aufenthaltsrechtlicher Status, freiwillige Angaben: Zuwanderung, Aussiedler/Spätaussiedler, Zuwanderung der Eltern.

Empfänger*innen

Dritten gegenüber werden Ihre Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften, anderer Rechtsgrundlagen oder wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt offengelegt.

Kategorien von Empfänger*innen

Die zuvor benannten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise:

  • andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Jugendamt)
  • Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger
  • Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), andere kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle
  • Gerichte
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. IT-Dienstleister)
  • Vermieter*in (wenn an diese*n aufgrund einer Rechtsgrundlage oder Ihrer Einwilligung direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schlichtungsstelle, Schuldnerberatung (nur mit Ihrer Einwilligung), Suchtberatung (nur mit Ihrer Einwilligung), psychosoziale Betreuung (nur mit Ihrer Einwilligung), Schulen (nur mit Ihrer Einwilligung)
  • externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration genehmigt wurden), etc.

Wenn das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass Daten z.B. erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt oder gelöscht werden. Die Datenerhebung erfolgt grundsätzlich zunächst bei Ihnen, jedoch kann das Kommunale Jobcenter unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. dem Internet, Melde- oder Handelsregistern, von Grundbuchämtern usw.

Für die Erledigung der Aufgaben setzen wir IT-gestützte Verfahren ein, in die Ihre Daten eingegeben werden (z.B. zur Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen). Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen dabei stets den aktuellen technologischen Entwicklungen.

Ihre Daten werden bei uns für die Dauer des Verwaltungsverfahrens gespeichert. Sind sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich, werden sie darüber hinaus zu den Folgenden Zwecken aufbewahrt.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Die gleiche Speicherdauer besteht für ärztliche Unterlagen, soweit diese beim Ärztlichen Dienst des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau vorgelegt wurden. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit einer Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Soweit eine Forderung des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen ist, werden die Daten gemäß der Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den berufsrelevanten Kompetenzen erwerbsfähiger Bewerber*innen automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, treffen jedoch die Vermittlungs-/Beratungsfachkräfte.

Im Übrigen werden keine Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt bzw. erfolgt die tatsächliche Entscheidung immer abschließend durch die jeweils zuständigen Sachbearbeitenden.

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und HDSIG) eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau geltend machen können. Ihre Rechte ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DSGVO und §§ 52 und 53 HDSIG.

a) Recht auf Schwärzung

Sie haben ein Recht auf Schwärzung der Kontoauszugs-Kopien. Eindeutig nicht erforderliche Informationen – beispielsweise bei welchem Supermarkt die jeweiligen Einkäufe getätigt wurden – dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt. Bei Ausgabebuchungen muss der Buchungsfall jedoch für uns nachvollziehbar bleiben.

Geschwärzt werden dürfen darüber hinaus die in den Auszügen enthaltenen besonderen Arten personenbezogener Daten, wie beispielsweise Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Trotz Schwärzung müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende jedoch als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, Art. 15 DSGVO und § 52 HDSIG. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 und 33 HDSIG § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass die uns verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

d) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, können Sie unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO und der §§ 34 und 53 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO oder § 53 HDSIG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen, soweit diese nicht weiter für das Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

f) Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Widerruf der Einwilligung (Art. 7 DSGVO)

Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Werden Daten auf der Grundlage einer durch Sie erfolgten Einwilligung verarbeitet, kann die Einwilligung von Ihnen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon jedoch unberührt.

Widerspruch oder Widerruf können Sie mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeitenden oder die oben unter Punkt 2 genannte Datenschutzbeauftragte richten.

g) Recht auf Beschwerde

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihren Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind oder bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:    

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit    

Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0     

Weitere Informationen zur gesicherten Kommunikation und das Kontaktformular finden Sie auf der Website des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verwaltungsverfahrens bzw. für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

Zu beachten ist dabei, dass Personen, die Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) nach dem SGB II beantragen oder erhalten, zur Mitwirkung und daher auch Auskunft verpflichtet sind. Das bedeutet, dass die betroffene Person gegenüber dem Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.